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   VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10 V   

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https://dejure.org/2012,83902
VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10 V (https://dejure.org/2012,83902)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2012 - 29 K 411.10 V (https://dejure.org/2012,83902)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2012 - 29 K 411.10 V (https://dejure.org/2012,83902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 GG, § 2 Abs 3 S 1 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 AufenthG, § 7 Abs 3 SGB 2
    Rückkehr bzw. Nachzug eines türkischen Staatsangehörigen (Straftäter) zu Ehefrau und gemeinsamen Kindern nach Deutschland; Ausnahmefall bezüglich Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Es bedarf mithin der positiven Prognose, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - zitiert nach juris).

    Die in § 11b Abs. 2 SGB II pauschaliert mit 100 ? erfassten Werbungskosten stellen hingegen im Grundsatz Aufwendungen dar, die die tatsächlich verfügbaren Einkünfte eines Erwerbstätigen reduzieren, so dass ihrer Berücksichtigung bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nichts entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - a.a.O.).

    Auch für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Familienleben ohne Hindernisse auch im Herkunftsland möglich ist (BVerwG, Urteile vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - und vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, jeweils m.w.N., zitiert nach juris).

    Dieser Versagungsgrund bezieht sich vielmehr nur auf nicht zur familiären Bedarfsgemeinschaft gehörende andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige des stammberechtigten Ausländers (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - juris Rz. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Dies ist zwar grundsätzlich möglich, wenn der sich Verpflichtende ausreichend pfändbares Einkommen unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850 ff. ZPO, insbesondere gemäß § 850 c ZPO hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 11 S 69.09

    Türkischer Staatsangehöriger; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; türkische

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Dabei spielen insbesondere die Fragen, wie lange der Ehepartner bereits rechtmäßig in Deutschland lebt und ob Kinder vorhanden sind, die als sog. faktische Inländer anzusehen sind, eine erhebliche, ggf. ausschlaggebende Rolle (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 S 69.09 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem ebenfalls von der Beigeladenen aufgeführten Urteil vom 7. April 2009 (1 C 17.08, zitiert nach juris) ebenfalls auf § 11 b Abs. 1 Nr. 7 SGB II abgestellt und ausgeführt, dass derartige Unterhaltsverpflichtungen einkommensmindernd auch dann zu berücksichtigen seien, wenn sie noch nicht tituliert sind und auch dann, wenn die weiteren Kinder zunächst noch im Ausland verbleiben.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Auch für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Familienleben ohne Hindernisse auch im Herkunftsland möglich ist (BVerwG, Urteile vom 16. November 2010 - 1 C 20.09 - und vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, jeweils m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08

    Visa; Visum; Ehegattennachzug; Kindernachzug; Kamerun; Abschiebungshindernis

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Aus dem Zweck der Norm ergibt sich vielmehr die Notwendigkeit einer gewissen Verlässlichkeit des Mittelzuflusses (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2010 - OVG 3 B 9.08 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 11 N 34.11

    Visum; Ehegattennachzug;; Ausländerehe; Sicherung des Lebensunterhaltes; nicht

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10
    Ein derartiger Fall lag schließlich auch dem erwähnten Urteil VG 33 K 219.10 V vom 18. März 2011 und dem anschließenden Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2012 (- OVG 11 N 34.11 - zitiert nach juris) zugrunde.
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